Betriebs- und Haushaltshilfe wird vorrangig im sozialen Bereich bei Krankheit, Kur und Unfall geleistet
ob im Notfall oder geplant – Ihr Maschinenring ist für Sie da!
Der Betrieb muss laufen! Erntezeit, Stallarbeiten, Haushalt nehmen keine Rücksicht auf Ausfälle durch Krankheit oder Unfall und diese kommen selten mit Vorankündigung. Plötzlich ist es passiert. Jetzt kommt es auf schnelle Hilfe an. Ein Anruf genügt und sie erhalten kurzfristig professionelle Hilfe.
- Bei der Betriebshilfe umfasst das Einsatzspektrum alle Stall-, Hof- und Feldarbeiten.
- Die Haushaltshilfe umfasst Haushaltsführung, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen.
Abwicklung über Ihren Maschinenring
Zum 01.10.2006 hat der Landesverband der Maschinenringe (LMR) in Niedersachsen einen Vertrag mit den Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern Niedersachsen (LSV) geschlossen, der die Abrechnung der Betriebshelfer des Maschinenringes (MR) neu regelt.
Erläuterung Soziale Betriebshilfeeinsätze
Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung für Mitglieder direkt mit der LSV ab.
Der Landwirt braucht, jedoch nur bei Betriebshelfern des MR, keine Zuzahlung für die von der LSV genehmigten Stunden mehr zu leisten. Auch Fahrtkosten werden von der LSV übernommen. Ausgenommen sind die BG Fälle. Hier wird von der LSV eine Zuzahlung von 10 € pro Tag in Rechnung.
Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die LSV weiterhin 9,25 € pro Stunde und erstattet zudem keine Fahrtkosten.
Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der LSV mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen und die Satzung des MR Nordwest, unter Beachtung folgender Punkte:
- Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom Machinenring bei der LSV gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!
- Der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der LSV vorliegen.
- Die LSV erstattet maximal die im Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe beantragten Stunden. Darüber hinaus entstandene Kosten muss der Betrieb selber erstatten.
- Der ausgefüllte Arbeitsnachweis (Stundenzettel) der LSV muss mit der MR-Rechnung des Betriebshelfers direkt zur Geschäftsstelle des Maschinenringes geschickt werden, um Verzögerungen in der Abrechnung zu vermeiden.
Anträge und Hinweise zur Betriebs- und Haushaltshilfe finden Sie unter folgendem Link: